Dienstag, 9. März 2010

Ziel: Vom Journalismus leben können

Business-Spotlight berichtet in seiner aktuellen Printausgabe über das Berufsbild des Journalisten und verweist auf East London Lines (ELL), wo Studierende mit einer praxisbetonten, unternehmerisch orientierten Ausbildung für die Aufgaben von heute vorbereiten werden sollen.
We are aiming to do it ourselves – to be able to live from our journalism!
Das meint Professor Roy Greenslade von der Birmingham City Universität, der damit betont, dass es ihr Ziel sei, vom Journalismus leben zu können. Der Text bietet praktische Hintergrundinfos und Erfahrungsberichte.

Experten kommen zu Wort. Es geht um unternehmerische Fähigkeiten, bezahlte Inhalte, Twitter und mehr. Medienbegriffe, z.B. Erstmeldung, Verfasserangabe, Sonderbeitrag erscheinen optisch vorteilhaft in Tabellen. Verblüffend, wie viele Begriffe bei uns längst gängig sind, Z.B. Tweet, Unit, Traffic, Newsroom, Editor und Editorial. Schmunzeln kann man bei Worten wie z.B. „Zeitungsschreiberling“, der mit "huck" übersetzt wird.

Kommentare

  1. Leider können tatsächlich sehr viele Journalistinnen insbesondere vom Schreiben nicht mehr leben. Drei Mitglieder haben sich auf Ende letzten Jahres aus der RG Baden-Elsass des Journalistinnenbundes verabschiedet, weil sie entweder nur noch besser bezahlte Pressearbeit machen oder sich anderen Tätigkeiten zugewandt haben. Ein kleiner Lichtblick für "Hucks" sind die seit 1. Februar geltenden neuen Honorar-Sätze für Freie an Tageszeitungen. Inzwischen habe ich bei einem Info-Abend erfahren, dass sich allerdings jedeR bei den einzelnen Redaktionen selbst melden muss, um mehr Zeilengeld zu bekommen. Nachzuweisen ist dabei (selbst wenn die uns schon ewig kennen) die Hauptamtlichkeit als JournalistIn durch die Vorlage des Presseausweises bzw. der KSK-Bescheinigung. Und künftig zuwenig bezahlte Honorare können bis zu drei Jahre nachträglich eingefordert werden! Da müssen sich die Verlage schon überlegen, ob sie nicht gleich korrekt zahlen möchten. Der niedrigste Satz beim Erstdruckrecht sind ab jetzt 47 Cent.

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