von Judith Rauch
Die Staatsanwaltschaft Hof hat die Ermittlungen gegen Karl-Theodor zu Guttenberg eingestellt - gegen 20.000 Euro Zahlung an die Deutsche Kinderkrebshilfe. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es nicht, wie Spiegel online berichtet:
"In seiner Doktorarbeit seien 23 Passagen strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße. Der wirtschaftliche Schaden der Urheber sei aber marginal, hieß es weiter."Nun ja, es wurden ja vor allem Frauen geschädigt, deren Gedanken sich der Pseudo-Doktor auf breiter Strecke zu eigen gemacht hat: Wissenschaftlerinnen, Journalistinnen, wie der Watch-Salon in zwei Posts unter dem Titel Guttenberg, der Frauen-Plagiator und Guttenberg, der Frauen-Plagiator (Teil 2) berichtete. Und Frauen sind ja so bescheiden.
Ärgerlich die "ZEIT", die für ihre neue Ausgabe wirbt, "Exklusiv: das erste Interview nach Guttenbergs Rücktritt". Geht es auch ne Nummer kleiner? Das ist ja wie bei Kaisers.
AntwortenLöschenBescheidenheit ist Karrierekiller Nummer 1 für Frauen! Leider nach wie vor.
AntwortenLöschenUnter Bescheidenheit leidet der Guttenberg jedenfalls nicht. Ich finde das alles komplett unmöglich, unsere Gerichte machen sich lächerlich und sie verhindern Gerechtigkeit. So hat sich Frau Justizia das wohl kaum vorgestellt.
AntwortenLöschenDie Höhe der Zahlung hängt weniger an den Geschädigten, als am Schädiger. Sie bemisst sich nach seinem Vermögen bzw. Einkommen. Außerdem geht es um den Geldwert so einer wissenschaftlichen Arbeit. Ersteres ist durchaus ansehnlich, letzteres offenbar nicht. Und so liegt Guttenberg mit seiner Strafe von 20.000 € sogar noch recht hoch im Vergleich zu ähnlichen Fällen. Hätte er bei Männern abgeschrieben, wäre vermutlich auch nicht mehr dabei herausgekommen.
AntwortenLöschenFataler sind zwei andere Details:
1. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung - passend zu seinem ersten öffentlichen Auftreten und im Vorfeld des Buches. Das stinkt irgendwie.
2. Es gab keinen Strafbefehl, sondern eine Einstellung gegen Geldauflage. Damit wirkt er für seine Fans nun straf- und schuldlos. Doch dabei geht es "nur" um Urheberrechtsverletzungen. Unstreitig ist, dass er mehr als 50% seiner Arbeit kopiert und damit gegen das wissenschaftliche Zitiergebot verstoßen hat.
Unabsichtlich, klar! Zerstreut sind offenbar nicht nur Professoren, sondern auch falsche Doktoranden und -innen. Frag nach bei Koch-Mehrin.