Mittwoch, 13. Mai 2009

Mehr Unterhalt für Kinderbetreuung

Für Alleinerziehende ist das eine gute Nachricht: Sie können jetzt mehr Kindesunterhalt bekommen, wenn ihr Nachwuchs eine Kindertagesstätte besucht. Mit ein wenig Verspätung meldet die Süddeutsche Zeitung das BGH-Urteil  aus dem November 2008. 
Ein Rätsel bleibt, warum der Bundesgerichtshof diese Entscheidung nicht deutlicher publik machte. Denn er ändert damit seine Rechtsauffassung. Bisher waren die Kosten für einen Halbtages-Kindergarten mit dem Unterhalt abgegolten. Nun müssen die Unterhaltspflichtigen (meist Väter) sich - je nach Verdienst - zusätzlich an den Gebühren beteiligen.
 
Den ersten Wandel hatte der BGH schon in einem Urteil vom März 2008 vollzogen. Bis dahin hatten Gerichte allen Ernstes geurteilt, Ganztagsbetreuung sei ein "berufsbedingter Aufwand" der Mutter und daher auch allein von ihr zu bezahlen. Davon rückte der BGH damals ab und verpflichtete den Erzeuger, sich zumindest an den Mehrkosten der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. 

Nun müssen Unterhaltspflichtige also zu den kompletten Gebühren beisteuern. Und das ist endlich gerecht: Schließlich verpflichtet das neue Unterhaltsrecht viele alleinerziehende Frauen mit Kindern dazu, selbst für sich zu sorgen. Die Karrierestufe und das Gehalt ihres ehemaligen Partners erreichen sie dabei selten. Denn sie tragen das Risiko kranker Kinder, ungünstiger Tagesstätten-Öffnungszeiten  und die Doppelbelastung - aber nun wenigstens nicht mehr den vollen Kindergarten-Beitrag.

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