Dienstag, 30. Juni 2009

Sieben Monate für Damenschuhdieb

















Ein 60 Jahre alter Mann wurde am 29.06.09 vor dem AG Stuttgart zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt, berichtet die StZ am 30.06.2009. Der Angeklagte habe bis zuletzt bestritten, in den vergangenen zwei Jahren mehrmals Autos aufgebrochen zu haben, um aus den Fahrzeugen Damenschuhe zu stehlen. Zumindest in zwei zur Anklage gebrachten Fällen sah ihn der Richter laut StZ als überführt an.

Tatmotiv schien der Bruch fremden und die Begründung neuen (tätereigenen) Gewahrsams an den Damenschuhen gewesen zu sein, also keine Beleidigung (in Tateinheit mit Körperverletzung) wie dies in bereits kommentierten Fällen der Schuhwerfer (z.B. gegen Bush) der Fall war.

Die Einlassung des Angeklagten, er habe die 150 Paar Damenschuhe allesamt auf dem Sperrmüll oder in der Altkleidersammlung gefunden, wurde als nicht glaubhaft eingestuft. Er brach nach Überzeugung des Gerichts mehrfach Autos (es gab einen glaubhaften Zeugen) auf und hatte auch der Nachbarin Schuhe gestohlen. Während man bei Sperrmüll noch geteilter Meinung sein kann, ob der Eigentümer sein Eigentum aufgab und für jeden "Fußgänger" zur Mitnahme anbietet, hat der Spender bei Altkleidersammlung i.d.R. die Absicht, das Eigentum auf den, "angekündigten Sammler" (der oft für gemeinnützige Zwecke, z.B. Diakonie sammelt) zu übertragen. Und nicht an private Sammler. Die Ausrede hätte ihn vor Strafe nicht geschützt.

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