Samstag, 4. Juli 2009

Piraten ohne Frauen

Die Piratenpartei ist fit für die Bundestagswahl. Soll noch mal jemand über die mangelnde Revitalisierung der Parteien in Deutschland meckern. Beim heutigen Parteitag wurde zwar ein recht monothematisches Programm beschlossen, aber die Europawahl, bei der die Piraten in Deutschland 0,9 Prozent der Stimmen bekamen und in Schweden einen Sitz im EU-Parlament errangen, scheint der Partei Auftrieb gegeben zu haben.

Schade nur, dass bei dieser jungen Partei so wenige Frauen aktiv sind! Unter den VorstandskandatInnen war ihre Anzahl gering - ebenso unter den Anwesenden beim Parteitag. Da sollte aber dringend nachgebessert werden. Frauen, entert die Piraten! Bürgerrechte im Netz gehen schließlich alle an!

3 Kommentare

  1. u den Bürgerrechten gehört auch das Recht auf Eigentum - auch auf geistiges. Für Journalisten sollte das besonders interessant sein. Wie genau sich die Piratenpartei das vorstellt, erschließt sich mir aus dem Programm noch nicht:
    "Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die
    heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berech-
    tigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu
    Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. ......
    Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffent-
    lichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer
    von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgege-
    benen Fristen ein."

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  2. Angelika hat recht: Die Piraten sind keine Partei für JournalistInnen. Zwischen dem Ideal des freien Zugangs zu allem (das mir ja sympathisch ist) und den "berechtigten Interessen der Urheber" (es sind nicht nur wirtschaftliche!) besteht momentan wirklich ein riesiger Konflikt. Und ich habe leider keine Ahnung, wie der fair zu lösen wäre ...

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  3. Zudem können sich prinzipiell alle Parteien dafür einsetzen, dass die Rechte der Urheber geschützt werden. Ein erster Schritt wäre die Verpflichtung von Verlagen, Onlineredaktionen und sonstigen Seitenbetreibern, dass sie an METIS teilnehmen. Bislang kann ein Urheber nur dann an ausschüttungsrelevanter (VG-Wort-)Zugriffszählung teilnehmen.

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