Ab heute wird wieder getrommelt: EPD-Aktion auf dem Münchner Marienplatz (2014) / Foto: Angelika Knop |
21 Prozent beträgt die aktuelle Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. "Die Zahlen wirken wie in Stein gemeißelt", heißt es auf der Website des Equal Pay Days. Dennoch lautet das hoffnungsfrohe Motto der Kampagne 2018, die heute startet: Transparenz gewinnt! Denn ab dem kommenden Jahr haben Frauen in vielen Betrieben einen Anspruch darauf, das Gehalt männlicher Kollegen zu erfahren. Lässt sich der Stein dadurch erweichen?
„Transparenz beim Gehalt zwingt dazu, gerecht nach Leistung zu entlohnen, und verhindert, dass unbewusste Vorurteile den Blick auf faires Entgelt verstellen. Das wird den Gender Pay Gap deutlich verringern", so Uta Zech, Präsidentin der Business Professional Women Germany. Der BPW hat den Equal Pay Day in Deutschland initiiert. Er markiert den Tag, bis zu dem Frauen sozusagen umsonst arbeiten, weil sie im Durchschnitt bei gleicher Arbeitszeit eben rund ein Fünftel weniger verdienen als Männer. Diesmal soll es am 18. März darum gehen, "Arbeitgebende und Beschäftigte dafür zu begeistern, Gehaltstransparenz Normalität werden zu lassen!“
Zahnloser Tiger: Das Entgelttransparenzgesetz
Ein Baustein für diese Normalität soll das Entgelttransparenzgesetz sein, das bereits seit Sommer 2017 gilt. Nach sechs Monaten Übergangsfrist, also ab Januar kommenden Jahres, können Beschäftigte dann Auskunft verlangen, was Kolleg*innen des anderen Geschlechts auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz im selben Betrieb verdienen. Das klingt erst mal gut. Nur wer andere Gehälter kennt, kann das eigene vergleichen, Benachteiligung erkennen, beweisen und sich dagegen wehren. Nur: Das Gesetz ist ein Kompromiss, umständlich, widersprüchlich und vermutlich nicht besonders wirkungsvoll. Hier nur die wichtigsten Probleme:
Nora Markard, Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Global Constitutionalism an der Universität Hamburg, findet, dass das Gesetz hinter den Vorgaben und der Rechtsprechung der EU zurückbleibt und vieles im Unklaren lässt. „Das bringt selbst den Arbeitgebern keine Rechtssicherheit“, so die Vorstandsfrau von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Diese Organisation unterstützt die Klage der Reporterin Birte Meier gegen das ZDF. Die hatte von ihrem Arbeitgeber gleiche Bezahlung verlangt, als sie erfuhr, dass Kollegen mehr verdienen. Das Arbeitsgericht Berlin entschied jedoch gegen sie - unter anderem mit der Begründung, man könne feste und freiberufliche Mitarbeiter nicht vergleichen. Nora Markard vertritt die Auffassung, dass diese Sichtweise gegen EU-Recht verstößt. Auch der Auskunftsanspruch, so meint sie, müsse "für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte gelten. Alles andere wäre systemwidrig." Ende November steht in der Berufung ein sogenannter Güterichtertermin an. Erst dann entscheidet sich, ob es weitere Verhandlungstermine geben wird.
- Der Auskunftsanspruch gilt nur in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen
- Jede Frau muss ihren Anspruch selber anmelden - und sich dadurch oft als Querulantin bei der Personalabteilung outen. Erste Anlaufstelle sollte zwar der Betriebsrat sein, aber das ist nicht zwangsläufig - und da, wo es keinen gibt, auch gar nicht möglich.
- Finden sich nicht mindestens sechs Männer in vergleichbarer Tätigkeit und Position im Betrieb, kann die Auskunft verweigert werden. Und es lässt sich trefflich darüber streiten, was vergleichbare Arbeitsplätze sind.
- Das Gesetz regelt nicht, was passiert, wenn sich ungleiche Bezahlung herausstellt. Bietet der Arbeitgeber keine Gehaltserhöhung an, muss die Frau vor Gericht ziehen.
- Frau erfährt nicht die Gehälter der Kollegen, sondern einen Mittelwert, den Median. Es ist unklar, was der vor Gericht bringen wird.
Nora Markard, Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Global Constitutionalism an der Universität Hamburg, findet, dass das Gesetz hinter den Vorgaben und der Rechtsprechung der EU zurückbleibt und vieles im Unklaren lässt. „Das bringt selbst den Arbeitgebern keine Rechtssicherheit“, so die Vorstandsfrau von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Diese Organisation unterstützt die Klage der Reporterin Birte Meier gegen das ZDF. Die hatte von ihrem Arbeitgeber gleiche Bezahlung verlangt, als sie erfuhr, dass Kollegen mehr verdienen. Das Arbeitsgericht Berlin entschied jedoch gegen sie - unter anderem mit der Begründung, man könne feste und freiberufliche Mitarbeiter nicht vergleichen. Nora Markard vertritt die Auffassung, dass diese Sichtweise gegen EU-Recht verstößt. Auch der Auskunftsanspruch, so meint sie, müsse "für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte gelten. Alles andere wäre systemwidrig." Ende November steht in der Berufung ein sogenannter Güterichtertermin an. Erst dann entscheidet sich, ob es weitere Verhandlungstermine geben wird.
Hoffnung setzen Expert*innen darauf, dass Firmen nun Entgeltlisten nach Geschlechtern aufgeschlüsselt vorlegen und auch erklären müssen, nach welchen Kritierien sie Löhne und Gehälter festlegen. Aber es kann sicher nicht schaden, dass die EPD-Kampagne Firmen motivieren will, freiwillig weitere Maßnahmen für mehr Transparenz zu ergreifen. Denn das neue Gesetz reicht dafür nicht aus.
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Der Gender Pay Gap
Frauen erhalten in Deutschland im Durchschnitt rund 21 Prozent weniger Stundenlohn als Männer. Diese Zahl, die sich seit Jahren kaum verändert hat, ermittelt das Statistische Bundesamt. Die Entgeltlücke entsteht unter anderem dadurch, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen arbeiten, seltener Führungspositionen bekleiden oder durch Familienpausen weniger Berufsjahre erreichen. Rechnet man diese Faktoren heraus, bleibt immer noch eine „unerklärte“ Lücke von etwa sechs Prozent, die darauf hinweist, dass es nicht nur strukturelle Unterschiede, sondern auch aktive Diskriminierung gibt. Darüberhinaus können aber auch Strukturen bereits ungerecht sein.*****
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Steine schmeißen im Glashaus - keine Entgelttransparenz in Medienbetrieben
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Mehr zum Thema von der Autorin: Gender Pay Gap - erklärt bei OXI
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