Mittwoch, 4. August 2010

Karlsruher Urteil

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts haben den bisherigen Paragraphen zur Regelung des Sorgerechts von Kindern für verfassungswidrig erklärt: "Der Gesetzgeber setzt das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück, ohne dass dies durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist", rügte der Erste Senat laut Spiegel-Online.

Bisher galt nach BGB:
"(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollten, oder 2. einander heiraten. (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."

Was sagt ihr zu der angekündigten Änderung?

5 Kommentare

  1. Also ich weiß nicht. Aus einer Perspektive kann ich es verstehen - es gibt ja auch Mütter, die die Väter mit Besuchszeiten erpressen. Aber andererseits - mir ist bei der Sache nicht wohl. Wenn die zwei schon nicht miteinander auskommen und sich von vorneherein nicht einigen können, ob das dann für das Kind besser ist... und was sind das denn für Typen? Kann man die überhaupt mit Kindern allein lassen? (Bestimmt gibt es auch Väter, die ihre Aufgabe ernst nehmen, aber...) irgendwie komisch das. Starkes Argument für Verhütung.

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  2. Gleichberechtigung wirkt nach beiden Seiten. Es war und ist nicht gerecht, Väter kategorisch vom Sorgerecht auszuschließen, wenn die Mutter das nicht will. Frauen sind nicht generell bessere Menschen und handeln auch manchmal aus egoistischen Motiven. Außerdem betonen wir Feministinnen und berufstätigen Mütter doch stets, dass ein Kind beide Eltern braucht und Väter genau so gut dafür sorgen können.
    Rechte bedeuten aber auch Pflichten. Die Vorstellungen, die da aus dem Bundesjustizministerium dringen, das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall zu machen, gegen den sich die Mutter dann nur gerichtlich zur Wehr setzen kann, werden hoffentlich noch mal an der Realität gemessen. Wer nicht zahlt (rund eine halbe Million Väter) und sich nicht kümmert - ganz zu schweigen von Aggressivität gegen Mutter und Kind, hat auch kein Recht auf Sorgerecht.

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  3. Wo genau ist eigentlich der Nachteil für die Frauen? Denn unabhängig von der gemeinsamen Sorge, hatten Väter schon immer auch das Umgangsrecht. Und vermutlich gab es da die meisten Auseinandersetzungen, Unzuverlässigkeiten ...

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  4. Zur Gleichbehandlung gehört auch, Ungleiches ungleich zu behandeln. Mütter nehmen ungleich mehr Mühe, Einschränkungen und Schmerzen auf sich als Väter, wenn ein Kind auf die Welt kommt. Mir erscheint es deshalb absolut ungerecht, dem Vater sofort nach der Geburt des Kindes ein gleiches Mitspracherecht zuzugestehen, denn „Vaterschaft ist mehr als Sex gehabt zu haben“ wie Antje Schrupp ihren Blog zum Thema überschreibt. Soll er erstmal einen entsprechenden Beitrag leisten!

    Hat mal eine Frau darüber nachgedacht, daß nun der nächste logische Schritt wäre, daß vor jeder Abtreibung der Erzeuger gefunden und um seine Zustimmung ersucht werden muß?

    Auch die praktischen Erfahrungen mit der letzten Änderung des Kindschaftsrechts, die angeblich die Rechte der Kinder stärken und ihr Wohl auf bestmögliche Art fördern sollte, sprechen gegen die neue Regelung. Anita Heiliger vom Deutschen Jugendinstitut in München und Traudl Wischnewski schrieben ein Buch darüber: „Verrat am Kindeswohl“. Sie berichten, wie in der Praxis der Jugendämter und Gerichte ganz überwiegend nicht die Rechte der Kinder, sondern die der Väter durchgesetzt werden, ohne jede Rücksicht auf das Wohl der Kinder. Sie stellen nur hochstreitige Sorge- und Umgangsrechtsverfahren vor; umso mehr entsetzt und empört die Mißachtung, die die Mütter und ihre Sorgen durch die Jugendämter, Gerichte und Sachverständigen erfahren. Die Frauen haben keine Öffentlichkeit und keine Lobby – im Gegensatz zu den „entrechteten“ Vätern. Wie früher die Gewalt in den Familien finden heute diese Verfahren unbemerkt und unbeachtet statt.
    Der Vater kann gewalttätig, psychisch krank, drogen- oder alkoholabhängig sein – der Umgang mit ihm wird den Kindern auch gegen ihren erklärten Willen aufgezwungen, notfalls mit hohen Zwangsgeldforderungen gegen die Mutter. Denn der Kontakt mit dem Vater wird von den Institutionen mit dem Kindeswohl gleichgesetzt. Jeder Vater ist besser als keiner – meinen sie.

    Vor allem aber: Ein Kind ist keine Sache. Es sollte endlich nicht mehr um das Recht am Kind, sondern um das Recht des Kindes gehen. Nicht die Nöte des Vaters, sondern das Wohlergehen des Kindes müssen die Gerichte leiten. Wenn ein einjähriges Kind beim Anblick des Vaters in panisches Geschrei ausbricht, sollten Gerichte und Sachverständige das ernstnehmen! Ebenso, wenn größere Kinder nachdrücklich erklären, ihren Vater nicht sehen zu wollen.

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  5. Ich sehe das auch so wie Marie Brink. Kann jeder Frau nur anraten, sich gut zu überlegen, wann, von wem und ob sie schwanger werden will. Nach diesem Gesetz wird es sicherlich viele Situationen geben, dass sich die Fronten zwischen mancher Mutter und dem Erzeuger zusätzlich verhärten zu Lasten des Kindes und der Mutter. Auch sie trägt durch Schwangerschaft, Geburt die meiste Last. Für Männer bleibt`s beim Vergnügen.
    Ausserdem , gibt es ein gesetzl. Recht der Mütter auf Unterhaltszahlung des Erzeugers? Jetzt schon zahlen die Jugendämter immense Gelder oder treten in Vorkasse , weil der Erzeuger nicht zahlen will.

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