Montag, 7. November 2011

Oberster Richter warnt vor Facebook

Präsident Andreas Voßkuhle
Foto: Bundesverfassungsgericht

Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und Vorsitzender des 2. Senats, warnt im FOCUS-Interview vor der Sammelwut des sozialen Netzwerks Facebook.
Das Surfen auf diesen Seiten sei „eine risikogeneigte Tätigkeit“, sagte Voßkuhle im FOCUS-Interview. „Die Bürger wissen zum Beispiel nicht, ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt werden.“ (Zitat aus FOCUS-Online)
Voßkuhle deutet in dem Interview an, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein könnte, "die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen". Zuständig dafür ist allerdings der 1. Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof.

Kommentare

  1. Na, das ist ja eigentlich eine olle Kamelle, die Herr Voßkuhle da "ausspuckt". Wie das Bundesverfassungsgericht da mit ins Spiel kommen könnte, ist spannend. Bisher heißt es ja immer: Pech, Facebook sitzt im Ausland. Deutsches oder europäisches Datenschutzrecht gilt also nicht. Der Kieler Datenschützer hat den Weg allerdings gezeigt: Vorgehen gegen deutsche Nutzer, die z.B. den Facebook-Button auf ihren (in Deutschland gehosteten und verantworteteten) Seite integrieren.

    AntwortenLöschen

Da dieses Blog nicht mehr aktualisiert wird, ist die Kommentarfunktion geschlossen. Herzlichen Dank an alle, die uns ihre Anmerkungen und ihre Meinung mitgeteilt haben.

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.