Dienstag, 5. Februar 2019

"Ein Schlag ins Gesicht" für Frauen beim Recht auf gleiche Bezahlung - Journalistin scheitert vor Gericht

von Angelika Knop

Betroffene Gesichter: Juraprofessorin Nora Markard (li) und Anwältin Chris Ambrosi beim LAG/ 
Foto: Angelika Knop


Vor #metoo hatte die Film- und Medienbranche angeblich kein Problem mit sexueller Belästigung. Dann gab es hausinterne Untersuchungen und 17 Brancheneinrichtungen gründeten die überbetriebliche Beschwerdestelle Themis. Genauso absurd ist es, zu glauben, die Branche hätte kein Problem mit ungleicher Bezahlung von Frauen und Männern. Doch wieder bestreiten das Arbeitgeber und Institutionen. Und der Beweis im konkreten Fall ist offenbar noch schwieriger als im Sexualstrafrecht. Das hat jetzt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gezeigt, als es die Berufungsklage einer Frontal-21-Mitarbeiterin gegen das ZDF auf gleiches Entgelt abwies.


Die Richterin führte in der mündlichen Begründung aus, dass die Journalistin Birte Meier "keine Indizien vorgetragen" habe, die auf Diskriminierung hinweisen. In hunderten Seiten Akten soll es also keine Hinweise darauf gegeben haben. Zeugen, die für frauenfeindliche Äußerungen benannt wurden, hat das Gericht jedoch nicht gehört. Das ZDF, das zur Verkündung keine*n Vertreter*in geschickt hatte, muss die Gehälter nicht einmal offenlegen und begründen.

Worum geht es?


Die mehrfach ausgezeichnete Journalistin arbeitet seit 2007 beim ZDF. 2014 stellte sie in Gesprächen mit Kollegen fest, dass sie deutlich weniger verdiente, obwohl sie ähnlich lange Berufserfahrung und Qualifikationen hatte, den gleichen Job ausübte und ebenso lange oder länger fürs ZDF arbeitete. Als ihre Beschwerde und Verhandlungen beim Arbeitgeber erfolglos blieben, reichte sie Klage ein. In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht verlor sie. Der Richter fiel damals dadurch auf, dass er die zu umfangreichen Beweisunterlagen monierte, eine mögliche Schwangerschaft als respektablen Grund für schlechtere Bezahlung erwog und ein Urteil fällte, das in Teilen berichtigt werden musste. Die Richterin der nächsten Instanz vermittelte einen deutlich akribischeren Eindruck - aber sie lehnte jetzt die Berufung ab und ließ auch die Revision zum Bundesarbeitsgericht nur in einem Punkt zu.

Was bedeutet Diskriminierung? 


Es herrscht reichlich Verwirrung um den Begriff Diskriminierung. Diskriminierung ist nicht nur, wenn ein Unternehmen Frauen mit voller Absicht weniger bezahlt, weil sie eben Frauen sind und das durch Vorgesetzte auch so äußert. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennt den Begriff der - ebenso verbotenen - "mittelbaren" Benachteiligung, "wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren" Frauen aufgrund ihres Geschlechts "in besonderer Weise benachteiligen können". Diskriminierung muss nicht einmal denen bewusst sein, die diskriminieren. Natürlich sagt oder schreibt niemand mehr in einen (Tarif-)Vertrag: Frauen bekommen weniger als Männer. Aber bei Verhandlungen, Einstufungen, Zulagen greifen dann plötzlich wieder Rollenvorstellungen. Studien zeigen, dass Frauen oft weniger Gehalt verlangen, aber auch weniger angeboten bekommen - und als unangenehm fordernd empfunden werden, wenn sie gleiches Geld verlangen wie Männer und in der Konsequenz dann manchmal auch den Job nicht bekommen. „Geschlechtszugehörigkeit ist kein Differenzierungskriterium", sagte ein ZDF-Sprecher schon anlässlich der Verhandlung der Süddeutschen Zeitung und verwies auf geltende Tarifverträge. Weil etwas nicht vorgesehen ist, soll es also nicht vorkommen. Auch sexuelle Belästigung ist nicht erlaubt. Sie passiert trotzdem.

Birte Meier wurde bei der Anwendung des Tarifvertrages in ein niedrigeres Honorarband eingestuft als ihre männlichen Kollegen, was das ZDF dann korrigierte, aber nach wie vor ist die Bezahlung ungleich. Doch solche Indizien reichten dem Gericht nicht. Es legt die Latte hier sehr hoch - nach Ansicht der Klagevertreterinnen viel zu hoch. "Wenn das der Beweisstandard ist, um mein Recht auf gleiche Bezahlung durchzusetzen - dann ist das Entgelttransparenzgesetz und sind die europarechtlichen- und verfassungsrechtlichen Standards nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind". So äußert sich Nora Markard von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Birte Meiers Prozess strategisch unterstützt. "So werden wir den Gender Pay Gap nie loswerden. Das ist ein Schlag ins Gesicht all der Frauen, die sich gleiche Bezahlung wünschen und ihrer männlichen Kollegen, die sich mit ihnen solidarisch erklären." Meiers Anwältin, Chris Ambrosi, erklärt: "Die Arbeit ist gleichwertig und die Männer bekommen mehr dafür. Diese beiden Tatsachen reichen nach europäischer Rechtsprechung aus. Mehr muss die Klägerin dafür nicht nachweisen. Das ZDF müsste jetzt beweisen, dass es für die unterschiedliche Bezahlung Gründe hatte. Aber das musste das ZDF nicht vortragen, das hat das Gericht gar nicht geprüft."

Für wen gilt das Entgelttransparenzgesetz?


Die Klägerin bekommt also nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz keine offizielle Information über die Gehälter ihrer Kollegen, um die Ungleichbehandlung konkret nachzuweisen. Sie könnte jetzt allerdings nach dem Entgelttransparenzgesetz Auskunft über den Median, den Mittelwert, der Gehälter von vergleichbaren Kollegen bekommen. Doch nur, wenn sie fest angestellt wäre, so urteilte das Gericht. Für arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter*innen wie Birte Meier, so die Richterin, gelte das Gesetz nicht. Der Gesetzgeber habe sie "bewußt" nicht ins Gesetz eingeschlossen, so die mündliche Begründung. Explizit ausgeschlossen hat er sie allerdings auch nicht. Und Europarecht und AGG legen auch hier eine andere Auslegung nahe. Ausgeschlossen sind dadurch allein beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk rund 13.400 Beschäftigte.

Dass sich Birte Meier gehaltlich mit Festangestellten im gleichen Job vergleichen kann - ein Streitpunkt in der ersten Instanz - verneint das Gericht gar nicht mehr. Aber Auskunft bekommt sie eben nicht. Nützen würde es ihr angesichts der übrigen Argumentation der Entscheidung ohnehin wenig. Denn selbst ein krasser Bezahlungsunterschied wäre dann ja kein Indiz für Diskriminierung. Gegen die Verweigerung des Auskunftsanspruchs nach dem Entgelttransparenzgesetz kann sie allerdings in Revision vors Bundesarbeitsgericht gehen. Wegen "grundsätzlicher Bedeutung" hat das Landesarbeitsgericht dies zugelassen. In den anderen Punkten nicht. Nun warten die Klagevertreter*innen die schriftliche Begründung ab und werden eine Beschwerde gegen diese Nichtzulassung prüfen. Am Ende könnte also doch das Bundesarbeitsgericht über den kompletten Fall entscheiden - oder ihn dem europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Er könnte auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Keine Transparenz bei den Wächtern der Demokratie?


Es klingt wie eine Farce, dass die Redakteurin eines Investigativmagazins an völlig intransparenten Bezahlungsstrukturen scheitert. Frau fragt sich ja schon, warum es dem Sender nicht aus eigenem Antrieb ein Anliegen war, seine preisgekrönte Redakteurin den männlichen Mitarbeitern per gütlicher Einigung gleichzustellen und ihr stattdessen nahe legte, das Haus zu verlassen. Sollte ein öffentlich-rechtlicher Sender, der von unser aller Gebühren finanziert wird, nicht vielmehr sein kompliziertes Entlohnungssystem entrümpeln, transparent und fair machen? Eine Untersuchung der Rosa Luxemburg Stiftung stellt für die öffentlich-rechtlichen Sender fest, dass freie Mitarbeiter zu schlechteren Konditionen und für weniger Geld arbeiten als Festangestellte und dass es Hinweise auf Diskriminierung und schlechtere Bezahlung von Frauen gibt.

Aber vor allem sollte es doch möglich sein, den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz umzusetzen: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Und im Artikel 157 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
 heißt es: "Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher". Es lässt sich nicht erkennen, dass der deutsche Staat diesen Ansprüchen gerecht wird. 

UPDATE 25.6. 2020:
Am 25. Juni 2020 hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über die Revision entschieden - und Birte Meier und der Gesellschaft für Freiheitsrechte den ersten Erfolg beschert: Auch arbeitnehmerähnliche Personen - unter anderem die sogenannten festen Freien beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk - haben einen Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz. Der im Gesetz genutzte Begriff "Beschäftigte" muss weit ausgelegt werden - so, wie es auch das Europarecht tut. 
Da das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in den anderen Punkten keine Revision zugelassen hat, hat Birte Meier außerdem Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Es ist derzeit nich abzusehen, ob und wann es eine Verhandlung gibt oder eine Entscheidung fällt.  

Der Fall ist "sehr komplex", sagte ein Gerichtssprecher, die Akte umfasse über 3.000 Seiten. Eine ausführliche, gut verständliche Schilderung des Falles findet sich bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klage von Birte Meier unterstützt. 

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3 Kommentare

  1. Danke für den guten Bericht. Es ist empörend, wie sich Sender um diese Frage drücken können und wie gut die juristischen Argumentationen zur Beibehaltung der Ungleichbehandlung brauchbar sind. Die Ungleichbezahlung ist der weisse Elefant im Raum, alle wissen es, und ich bin allen Kolleginnen dankbar, die sich dagegen wehren. Dazu braucht es viel Mut. Wird der JB sich dazu öffentlich äußern?

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    1. Der Journalistinnenbund hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht:

      Nach der Entscheidung vom Dienstag (5.2. 2019) des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in der Berufungsklage der ZDF-Journalistin Birte Meier gegen ihren Arbeitgeber ist der Journalistinnenbund enttäuscht über das Urteil: „Das ist ein herber Rückschlag im Kampf von Frauen um gleiche Bezahlung. Das Gericht legt die Latte für den Nachweis von Entgeltdiskriminierung unerreichbar hoch”, kommentiert die Vorsitzende des Journalistinnenbundes, Rebecca Beerheide. „Insbesondere Journalistinnen, die in einer Vielzahl von Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, haben mit diesem Urteil kaum Chancen, ihr Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen”, so Beerheide weiter.....

      Der komplette Text ist nachzulesen auf der Website www.journalistinnen.de

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  2. Bei meinen Recherchen zum Feminismus habe ich festgestellt, dass vermutlich alle Menschen die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen für die gleiche oder gleichwertige Arbeit eine Ungerechtigkeit ist, die nicht hingenommen wird. Nach diesem skandalösen Urteil müssten alle Menschen auf die Barrikaden steigen. Tun sie aber nicht. Schade.
    Beim BBC gab es eine interne Untersuchung zur Ungleichbezahlung von Frauen und Männern. Denn die Empörung war groß, als sich herausstellte, dass bei der wunderbaren Serie "The Crown" Claire Foy, die Königin Elisabeth spielte, weniger Honorar erhielt als der Darsteller von Prince Phillip, eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.
    Erica Fischer

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